ANFORDERUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG
Entsprechend den Weiterbildungsrichtlinien des BvPPF werden folgende Qualifikationsanforderungen gestellt:
• mindestens 20 Doppelstunden analytische oder tiefenpsychologisch fundierte familientherapeutische Selbsterfahrung,
• mindestens 60 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie und Behandlungstechnik analytisch begründeter Paar- und Familientherapie sowie der familien- und paardynamischen Prozesse und
• mindestens 120 Stunden analytisch begründeter kontinuierlicher Paar- und Familientherapie mit mindestens 4 Fällen, davon 2 im Familiensetting, mit verschiedenen Störungsbildern, mit insgesamt mindestens 80 Stunden Supervision, wovon bei der analytischen Paar- und Familientherapie eine Langzeittherapie mit mindestens 40 Stunden und eine Kurzzeittherapie durchgeführt werden soll.
Für SozialarbeiterInnen, Sozial-, Diplom-, und SonderpädagogInnen sowie andere Berufsgruppen entsprechen die Anforderungen der Weiterbildung den oben genannten, allerdings mit anderer inhaltlicher Schwerpunktsetzung hinsichtlich der Behandlungen. Hier sind mindestens 4 Fälle zu beraten, beziehungsweise in Kriseninterventionen oder Kurzpsychotherapien zu behandeln.